Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Müller & Co. GmbH
Wasserburgerstr. 31, 85567 Grafing

 

Gültig ab 25.05.2018

1. Geltungsbereich

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer
schriftlichen Vereinbarung.
Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

 

 

2. Angebote und Angebotsunterlagen

Speziell ausgearbeitete Kostenvoranschläge und Angebote sind für die Dauer von 8 Wochen ab deren Datum verbindlich.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor.

 

 

3. Auftragserteilung

Aufträge gelten für uns als zustande gekommen, wenn der Auftrag bei uns eingegangen ist. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir Sie schriftlich bestätigen.
Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen), durch unklare oder mündliche Angaben ergeben.
Angaben in unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

 

 

4. Preise

Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Versandkosten und Versicherungskosten. Alle Preisangaben erfolgen nach bestem Wissen. Sollte
die Preisangabe einmal offensichtlich falsch sein, aufgrund von Schreib- oder Rechenfehlern, behalten wir uns vor, den korrekten Preis nachträglich zu berechnen.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise. Bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn- und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen sind wir berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen.
Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen bzw. Eilaufträge werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
Die Abschreibung von Abrufen erfolgt nach Maßgabe der vorgenommenen Lieferungen. Wird über die Bestellmenge hinaus abgerufen, so sind wir berechtigt, den Überschuß zu streichen oder zum Tagespreis der Ablieferungszeit zu berechnen.
Bei Fertigungsänderungen müssen Preise und Lieferzeiten neu vereinbart werden. Bis dahin angefallene Kosten sind sofort fällig und uns zu erstatten.
Wir behalten uns verbessernde Abänderungen im Lieferumfang vor, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Wir können im Rahmen der Zumutbarkeit Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausführung, sowie der Bestellmenge verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten, sowie der Liefertermine angemessen zu berücksichtigen.

 

 

5. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig.
Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarungen die Zahlung durch Wechsel, so sind die Diskont- und Wechselspesen vom Besteller zu vergüten. Die Zahlung ist erst am Tag der Einlösung als erfolgt anzusehen.
Bei Zahlungsverzug werden 15,- Euro Mahnkosten berechnet. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug die banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite zu berechnen.
Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Zudem sind wir in diesem Fall berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

 

6. Lieferzeiten

Vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Zeichnet sich eine Verzögerung der Lieferung ab, teilen wir dies unverzüglich
nach Kenntniserlangung mit.
Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aufgrund eines Umstandes, den unser Betrieb bzw. unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, erfolgt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Ist die Nichteinhaltung einer verbindlich und von uns schriftlich zugesagten Lieferfrist auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Bei unzumutbarer Verlängerung der Lieferfrist ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Verzögern sich Durchführung oder Abschluß der Arbeiten aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtung zur Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. Schafft der Besteller auf unser Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir Schadenersatz verlangen bzw. dem Besteller eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, daß wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten werden.
Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht uns Anspruch auf Ersatz aller bisher entstandenen Aufwendungen zu.

 

 

7. Versand und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Werk und stets auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Lieferung des Gegenstandes übernommen haben.
Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder -lieferungen.
Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Ihn über.
Abweichungen der Liefermengen von den Bestellmengen sind bis zu 5 % bei Mengen von über 200 Stück, 10 % bis 200 Stück und max. 2 Stück bis 12 Stück pro Position, gestattet, und zwar sowohl hinsichtlich der gesamten Abschlußmenge wie hinsichtlich einzelner Teillieferungen, wenn die Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen dem Besteller zumutbar sind.

 

 

8. Rücktrittsrecht

Dem Besteller steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn uns die Lieferung völlig unmöglich wird, wenn wir uns im Verzug befinden und eine uns mit Rücktrittsdrohung gesetzte Nachfrist für die Behebung eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen fruchtlos haben verstreichen lassen oder wenn die Nachbesserung sich als unmöglich erweist. Unvorhergesehene Ereignisse im Sinne der Ziffer 6, die zu einer Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit führen, berechtigen uns unter
Ausschluss irgendwelcher Ansprüche des Bestellers ganz oder teilweise zum Rücktritt, wenn seit Auftragserteilung die wirtschaftlichen Verhältnisse sich so erheblich verändert haben, dass uns die Erfüllung billigerweise nicht zugemutet werden. kann. Dies gilt auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. Ausser dem vorstehenden Rücktrittsrecht und den in Ziffer 9 und 10 festgelegten Ansprüchen kann der Besteller keinerlei Ersatzansprüche oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit dem Liefervertrag oder mit dem Liefergegenstand zusammenhängen, gegen uns geltend machen, gleichgültig auf welchen
Rechtsgrund er sich beruft.

 

 

9. Mängelansprüche und Gewährleistung

Für Sachmängel haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Ziff. 10 – wie folgt:
Mangelhafte Teile werden unentgeltlich nach unserer Wahl nachgebessert oder mangelfrei ersetzt, sofern sie schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft waren. Die Feststellung der Sachmängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller in Absprache mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen
Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu unserer Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen.
Macht der Besteller eine Mängelrüge geltend, so dürfen Zahlungen aus diesem Grunde nur in nach den jeweiligen Umständen verhältnismäßiger Höhe zurückbehalten werden.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie zumutbar sind und keine Verschlechterung in der Gebrauchstauglichkeit darstellen.

 

 

10. Haftungsbeschränkung

Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen aus Absatz 9 entsprechend.
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
– bei Vorsatz,
– bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
– bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
– bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
– bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

 

11. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag unser Eigentum.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die sich hieraus ergebenden Kosten trägt – wie auch die für die Versicherung der gelieferten Gegenstände oder Leistungen – der Besteller. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Für den Fall, dass es zu einem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Bestellers kommen sollte, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt auch im Hinblick auf Lieferungen oder Teillieferungen, die vom Besteller noch nicht bezahlt sind.
Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, daß die Forderungen aus dem Weiterverkauf einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe unserer Rechnungswerte bereits jetzt an uns abgetreten werden.
Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

 

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

 

 

13. Schlußbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder Teile solcher Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

14. Information zum Datenschutz nach EU-DSGVO

In der Datenbank der W. Müller & Co. GmbH werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, E-Mailadresse, Rechtsform, HR Nr., Bankverbindung, ggf. das Geburtsdatum.
Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erfüllung des geschlossenen Vertrages über die Lieferung von Waren.
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, anderenfalls werden die Daten taggenau gelöscht.
Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht.
Sie haben gegenüber der W. Müller & Co. GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.
Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei W. Müller & Co. GmbH gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten/Geschäftsführer der Firma W. Müller & Co. GmbH wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch W. Müller & Co. GmbH bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.

 

 

15. Widerspruchsrecht:

Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen zum Zweck der Vertragserfüllung und -abwicklung. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr.7 EU-DSGVO ist W. Müller & Co. GmbH, Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist Herr Willy Müller, Dip. Ing. FH

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

W. Müller & Co. GmbH
Frau Elvira Spitzl
Wasserburger Str. 31
85567 Grafing
Tel. 08092 / 5677
e-mail: info@praezision-mueller.de